Wegfall der Mindestvorsorgepauschale ab 2026 – das sollten Sie wissen

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Die Mindestvorsorgepauschale war über viele Jahre ein fester Bestandteil der Lohn- und Einkommensteuerberechnung in Deutschland. Ab dem Jahr 2026 entfällt sie vollständig. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bringt diese Änderung wichtige steuerliche Auswirkungen mit sich.

Was ist die Mindestvorsorgepauschale?

Die Mindestvorsorgepauschale ist ein pauschaler Betrag, der bei der Berechnung der Lohnsteuer automatisch berücksichtigt wurde. Sie sollte sicherstellen, dass Aufwendungen für die Basisabsicherung in der Sozialversicherung steuerlich berücksichtigt werden – auch dann, wenn keine oder nur geringe tatsächliche Vorsorgeaufwendungen angegeben wurden.

Konkret umfasste die Mindestvorsorgepauschale pauschale Anteile für:

  • die Krankenversicherung
  • die Pflegeversicherung
  • die Rentenversicherung

Sie kam vor allem dann zum Tragen, wenn die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen unterhalb bestimmter Höchstbeträge lagen.

Warum wird die Mindestvorsorgepauschale abgeschafft?

Der Gesetzgeber hat sich für den Wegfall entschieden, weil die steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen in den letzten Jahren neu strukturiert und vereinfacht wurde. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Altersvorsorge werden inzwischen deutlich transparenter und näher an den tatsächlichen Zahlungen angesetzt.

Die Mindestvorsorgepauschale gilt daher als nicht mehr zeitgemäß und wurde als zusätzliche Pauschale überflüssig.

Änderung ab 2026

Ab 2026 entfällt die Mindestvorsorgepauschale vollständig.

Das bedeutet: Bei der Lohnsteuerberechnung werden nur noch die tatsächlich gezahlten Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt.

Gerade bei Praktikanten, Auszubildenden oder Berufseinsteigern sind diese Beiträge vergleichsweise niedrig. Durch den Wegfall der pauschalen Mindestansetzung reduziert sich der steuermindernde Effekt, sodass die Lohnsteuer trotz höherem Grundfreibetrag ansteigt.

Beispiel

Sara absolviert ihr vorgeschriebenes Zwischenpraktikum und erhält dafür ein monatliches Bruttoentgelt von 1.400 €. Nachdem sie ihre Entgeltabrechnung für Januar 2026 erhalten hat, kommt sie ins Lohnbüro und wundert sich über ihre Lohnsteuer in Höhe von 22,08 €.

Im Vergleich dazu betrug ihre Lohnsteuer im Jahr 2025 nur 19,75 €. Auf den ersten Blick erscheint das überraschend, da sich der Grundfreibetrag zum 01.01.2026 erhöht hat und die Lohnsteuer eigentlich niedriger ausfallen müsste.

Was ist also der Grund für die höhere Lohnsteuer?

Die Erklärung liegt in der steuerlichen Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen. Bis einschließlich 2025 wurde bei der Lohnsteuerberechnung automatisch die Mindestvorsorgepauschale berücksichtigt. Diese stellte sicher, dass auch bei niedrigen Einkommen oder geringen Sozialversicherungsbeiträgen ein pauschaler Mindestbetrag für Vorsorgeaufwendungen steuermindernd angesetzt wurde.

Fazit

Die höhere Lohnsteuer im Jahr 2026 ist keine Fehlberechnung, sondern eine direkte Folge des Wegfalls der Mindestvorsorgepauschale. Besonders Personen mit niedrigem Einkommen oder geringen Sozialversicherungsbeiträgen können diese Veränderung in ihrer Entgeltabrechnung bemerken.

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