Mehr Geld fürs Pendeln: Das bringt die neue Pendlerpauschale

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Am 19. Dezember 2025 hat der Bundesrat dem Steueränderungsgesetz 2025 zugestimmt. Das bedeutet eine kleine steuerliche Entlastung für Pendler.

Was ist die Pendlerpauschale überhaupt?

Die Pendlerpauschale – offiziell Entfernungspauschale – sorgt dafür, dass der tägliche Weg zur Arbeit bei der Steuererklärung berücksichtigt wird.

Die Pendlerpauschale bezieht sich nur auf den täglichen Arbeitsweg zur ersten Tätigkeitsstätte. Fahrten im Rahmen von Dienst- oder Geschäftsreisen zählen nicht dazu und werden steuerlich anders behandelt.

Was ändert sich?

Ab dem 1. Januar 2026 gilt:

38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer.

Bisher waren es bis 20 km 30 Cent, erst ab dem 21. km 38 Cent. Mit der Reform gibt es den höheren Satz schon ab dem ersten Kilometer – und dauerhaft.

Beispiel

Anna fährt an 220 Tagen zur Arbeit. Die einfache Strecke beträgt 26 km.

Bis 31.12.2025

220 Tage x 20 km x 0,30 € = 1.320,00 €

220 Tage x 6 km x 0,38 € = 501,60 €

Entfernungspauschale: 1.821,60 € 

Ab 01.01.2026

220 Tage x 26 km x 0,38 € = 2.173,60 €

Ergebnis: höhere Werbungskosten in Höhe von 352 €

Wichtig

Die höhere Pendlerpauschale erhöht die absetzbaren Werbungskosten um 352 Euro. Dieser Betrag wird nicht direkt ausgezahlt, sondern mindert das Einkommen, auf das Einkommensteuer gezahlt wird.

Beispiel

Durch die neue Pendlerpauschale ergeben sich 352 € höhere Werbungskosten.

Persönlicher SteuersatzSteuerersparnis
ca. 20 %ca. 70 €
ca. 30 %ca. 106 €
ca. 40 %ca. 141 €

Faustregel

Zusätzliche Werbungskosten × persönlicher Steuersatz = tatsächliche Steuerersparnis

Fazit

Die Reform der Pendlerpauschale, beschlossen am 19. Dezember 2025, bringt ab Januar 2026 ein kleines Plus für Millionen Berufstätige in Deutschland: 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer – und damit mehr Steuerentlastung für alle Pendler.

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