Aktivrente ab 2026: Was Personaler und Lohnabrechner jetzt wissen müssen

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Ab dem 1. Januar 2026 führt Deutschland mit der sogenannten Aktivrente eine neue steuerliche Regelung ein, die für Beschäftigte nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze attraktiv sein kann. Obwohl der Name nach einer neuen Rentenleistung klingt, handelt es sich nicht um eine zusätzliche Rente, sondern um einen steuerlichen Bonus auf Arbeitseinkommen im Rentenalter.

Was bedeutet „Aktivrente“ eigentlich?

Die Aktivrente ist ein Steuerfreibetrag für Personen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten.
Das heißt:

  • Beschäftigte, die das Rentenalter erreicht haben, können bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei dazuverdienen.
  • Es handelt sich um keine neue Rentenleistung, sondern um eine Steuervergünstigung im Einkommensteuerrecht.

Wer ist berechtigt?

Die Aktivrente gilt grundsätzlich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab Erreichen der Regelaltersgrenze (in Deutschland in der Regel derzeit 67 Jahre, abhängig vom Geburtsjahr).

Nicht begünstigt werden:

  • Selbstständige und Freiberufler
  • Land- und Forstwirte
  • Minijob-Beschäftigte
  • Beamte

Sozialversicherungsbeiträge bei der Aktivrente

Auch wenn die Aktivrente steuerfrei ist, besteht weiterhin Sozialversicherungspflicht:

  • Rentnerinnen und Rentner zahlen weiterhin ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Arbeitgeber leisten weiterhin ihren Anteil zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Merksatz: Steuerfreiheit bei der Aktivrente bedeutet nicht Beitragsfreiheit – die Sozialversicherungsbeiträge bleiben bestehen.

Praxistipp

Arbeitgeber müssen Prozesse anpassen.

Personalabteilungen und Lohnbuchhalter sollten:

  • Lohnabrechnungssoftware rechtzeitig aktualisieren
  • Mitarbeiter über die neue Regel informieren

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