Sachverhalte und Begrifflichkeiten innerhalb der Pfändungsbearbeitung

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Dies ist ein Auszug aus einem Artikel von mir, der im Magazin Lohn+Gehalt Heft 4/12 veröffentlicht wurde.

Dieser Beitrag erläutert Sachverhalte und Begrifflichkeiten, mit welchen man im Rahmen der Pfändungsbearbeitung regelmäßig konfrontiert wird.

Vorpfändung

Hat der Gläubiger einen vollstreckbaren Schuldtitel, kann er dem Drittschuldner durch einen Gerichtsvollzieher mitteilen lassen, dass eine Pfändung unmittelbar bevorsteht. Diese Benachrichtigung nennt sich auch „vorläufiges Zahlungsverbot“. Gesetzlich geregelt ist die Vorpfändung in § 845 Zivilprozessordnung (ZPO). Der Gerichtsvollzieher handelt in diesem Fall nur als Zustellungsorgan. Daher ist hier auch keine Drittschuldnererklärung abzugeben.

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