Neulich konnte man in der Presse lesen, dass sich die Grenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen von 400 € auf 450 € zum 01.01.2013 erhöht. Hört sich einfach an, oder nicht?
Die Fragen kommen dann im Praxisalltag:
- Was ist mit Altfällen bis 400 € ab dem 01.01.2013 und bei einer Erhöhung auf maximal 450 € ?
- Was passiert mit Altfällen die in dem Bereich 400 €- 450 € verdienen (bisher versicherungspflichtig) ?
- Gleitzone: Altfall bis 31.12.2012 und neu hinzutretende Beschäftigung – welche Gleitzonenformel ist anzuwenden ?
- Bleibt der Personengruppenschlüssel ?
Aus gegebenem Anlass biete ich Inhouse-Schulungen zu diesen Themen an. Ferner findet in diesen Schulungen ein Update zu denThemen Minijob und Gleitzone statt.


