Neues BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025
Das BMF hat die neuen Pauschbeträge für Auslandsdienstreisen veröffentlicht. Die Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2026 und betreffen sowohl den Verpflegungsmehrauswand als auch die Übernachtungspauschalen für zahlreiche Länder. Die Änderungen gegenüber der Übersicht ab 1. Januar 2025 sind im Dokument in Fettdruck gekennzeichnet.
Beispiel: Liechtenstein
Reise vom 16. Februar bis 18. Februar 2026
| Anreisetag | 38,00 € |
| Zwischentag | 57,00 € |
| Abreisetag | 38,00 € |
| Summe der steuerfreien Verpflegungsmehraufwendungen | 133,00 € |
Das bereiste Land ist nicht aufgeführt?
Für die in der Bekanntmachung nicht erfassten Länder ist der für Luxembourg geltende Pauschbetrag maßgebend.


