Gesetzesentwürfe zum Jahressteuergesetz 2013

© Siegfried Fries / pixelio.de

Das Bundeskabinett hat gestern (23.05.2012) die Gesetzesentwürfe zum Jahressteuergesetz 2013 beschlossen. Zwei Punkte daraus sind:

1. Freiwilliger Wehrdienst und Bundesfreiwilligendienst

Veranlasst durch die Aussetzung der Wehrpflicht ab dem 01.07.2011 ist eine Neufassung des § 3 Nummer 5 EStG vorgesehen.

Der bisherige Wehrsold bleibt innerhalb der Bezüge für den freiwilligen Wehrdienst steuerfrei gestellt.

Ebenso steuerfrei gestellt wird das gezahlte Taschenfeld (zur Zeit monatlich max. 336€) an die sogenannten „Bufdis“ (Bundesfreiwilligendienst).

2. Lohnsteuerabzugsverfahren

Als Verfahrensvereinfachung für Arbeitnehmer erlaubt die Finanzverwaltung auf Antrag, die Geltungsdauer eines im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigenden Freibetrags künftig auf zwei Kalenderjahre zu verlängern. Ein jährlicher Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung beim Finanzamt ist somit nicht mehr erforderlich.

Damit soll sich nicht nur der Aufwand für die Steuerpflichtigen reduzieren, auch die Steuerverwaltung wird dadurch einiges an Zeit und somit auch Geld sparen.

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