Minijob-Reform-alles ganz einfach?

© Siegfried Fries / pixelio.de

Neulich konnte man in der Presse lesen, dass sich die Grenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen  von 400 € auf 450 € zum 01.01.2013 erhöht. Hört sich einfach an, oder nicht?

Die Fragen kommen dann im Praxisalltag:

  • Was ist mit Altfällen bis 400 € ab dem 01.01.2013 und bei einer Erhöhung auf maximal 450 € ?
  • Was passiert mit Altfällen die in dem Bereich 400 €- 450 € verdienen (bisher versicherungspflichtig) ?
  • Gleitzone: Altfall bis 31.12.2012 und neu hinzutretende Beschäftigung – welche Gleitzonenformel ist anzuwenden ?
  • Bleibt der Personengruppenschlüssel ?

Aus gegebenem Anlass biete ich Inhouse-Schulungen zu diesen Themen an. Ferner findet in  diesen Schulungen ein Update zu denThemen Minijob und Gleitzone statt.

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