Ab dem 01.01.2014 gelten für Auswärtstätigkeiten neue Verpflegungspauschalen, im Inland als auch im Ausland.
Im Inland
Es gibt nur noch 2 Staffeln
- eintägige Reisen: mehr als 8 Stunden 12 €
- mehrtägige Reisen: „Zwischentage“ 24 €
- An-und Abreisetage: jeweils 12 € (unabhängig von der Abwesenheitsdauer)
Im Ausland
Auch hier gibt es nur noch 2 Staffeln
Die Sätze wurden nun vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht (BMF Schreiben vom 11.November 2013)