Verpflegungspauschale Ausland 2014

© Siegfried Fries / pixelio.de

Ab dem 01.01.2014 gelten für Auswärtstätigkeiten neue Verpflegungspauschalen, im Inland als auch im Ausland.

Im Inland

Es gibt nur noch 2 Staffeln

  • eintägige Reisen: mehr als 8 Stunden  12 €
  • mehrtägige Reisen:  „Zwischentage“ 24 €
  • An-und Abreisetage:  jeweils 12 € (unabhängig von der Abwesenheitsdauer)

Im Ausland

Auch hier gibt es nur noch 2 Staffeln

Die Sätze wurden nun vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht (BMF Schreiben vom 11.November 2013)

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