Kurzarbeitergeld
Brechen den Unternehmen durch die Corona-Krise Aufträge weg, so können sie Kurzarbeit beantragen.
Ein vom Bundestag am 13. März 2020 beschlossenes Gesetz verbessert die Regelungen für das Kurzarbeitergeld.
Welche Erleichterungen gibt es?
- Ein Betrieb kann Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten im Betrieb von einem Arbeitsausfall betroffen sind (bisher lag die Schwelle bei einem Drittel).
- Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor Zahlung von Kurzarbeitergeld wird vollständig verzichtet.
- Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können Kurzarbeitergeld beziehen.
- Die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber für ihre kurzarbeitenden Beschäftigten allein tragen müssen, wird die Bundesagentur für Arbeit vollständig erstatten.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Thematik Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld.


