Überschreiten der Arbeitsentgelt-und Zeitgrenzen
Ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten führt nicht zur Beendigung der geringfügig entlohnten Beschäftigung.
Was ist als gelegentlich anzusehen?
Ein Zeitraum bis zu drei Monaten innerhalb eines Zeitjahres.
Allerdings darf kein vorhersehbares Ereignis zur Überschreitung führen. Saisonale Mehrarbeit ist vorhersehbar und zählt hier also nicht. Unvorhersehbar könnte z.B. Krankheitsvertretung sein. Aktuell kann auch ein Überschreiten der Grenzen durch das Coronavirus verursacht werden, gemäß Newsletter von der Minijob-Zentrale vom 18.03.2020.
Unterbrechung
Bei Unterbrechungen der Entgeltzahlung von länger als einem Monat (z.B. unbezahlter Urlaub) ist eine Abmeldung mit dem Abgabegrund „34“ zu erstatten.
Kurzarbeitergeld
Minijobber erhalten kein Kurzarbeitergeld, da sie arbeitslosenversicherungsfrei sind.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Thematik Kurzarbeit und den neuen Regelungen zum Kurzarbeitergeld.


