Kurzarbeit und Feiertag

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Besteht Anspruch auf Kurzarbeitergeld an Feiertagen?

Kurzarbeitergeld kann nur gezahlt werden, wenn der Feiertag üblicherweise ein Arbeitstag ist und die Arbeit ausgefallen ist (Bundesagentur für Arbeit, FAQ Liste vom 25. März 2020).

Arbeit ist infolge eines Feiertages ausgefallen

Der Arbeitnehmer hat einen Entgeltfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber (§ 2 Abs.2 Entgeltfortzahlungsgesetz).

§ 2 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz

Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht nicht, d.h. der Arbeitgeber bekommt diesen Betrag nicht von der Arbeitsagentur für Arbeit erstattet. Zudem trägt er die Sozialversicherungsbeiträge alleine (auch den Arbeitnehmeranteil).

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