Bundeskabinett beschließt Formulierungshilfe zum Zweiten Sozialschutzpaket

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Weitere Hilfen für Arbeitnehmer – Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld

Erhöhung für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen (längstens bis zum 31. Dezember 2020).

1.-3. Monat: 60% bzw. 67%

ab dem 4. Monat: 70% bzw. 77%

ab dem 7. Monat: 80% bzw. 87%

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit werden ab dem 01. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2020 die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.

Durch diese Vereinfachung der Hinzuverdienstregelung während Kurzarbeit, entfällt für den Arbeitgeber im Falle der Aufnahme einer Nebenbeschäftigung die Prüfung, ob es sich um eine Beschäftigung in systemrelevanten Berufen und Branchen handelt.

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