Das Bundesfinanzministerium hat die Pauschbeträge 2018 für Auslandsreisen veröffentlicht.
Die Pauschalen folgender Länder haben sich geändert:
- Ägypten
- Australien (Canberra, Sydney, im Übrigen)
- Belgien
- Brasilien (Brasilia, Rio de Janeiro, im Übrigen)
- Chile
- Dänemark
- Dominikanische Republik
- Dschibuti
- Finnland
- Frankreich (Marseille, Straßburg)
- Georgien
- Guinea
- Haiti
- Iran
- Japan (Tokio)
- Kanada (Ottawa, Toronto, Vancouver, im Übrigen)
- Kuba
- Madagaskar
- Malediven
- Mauritius
- Mazedonien
- Mongolei
- Neuseeland
- Niger
- Norwegen
- Paraguay
- Sri Lanka
- Tonga
- Tschad
- Tunesien
- Venezuela
- Weissrussland
Für die in der Bekanntmachung nicht erfassten Länder ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend, für nicht erfasste Übersee-und Außengebite eines Landes ist der für das Mutterland geltende Pauschbetrag maßgebend.
Welche Pauschale ist bei mehrtägigen Auslandsreisen maßgebend?
- bei der Anreise vom Inland in das Ausland oder vom Ausland in das Inland jeweils ohne Tätigwerden, der entsprechende Pauschbetrag des Ortes, der vor 24 Uhr Ortszeit erreicht wird
- bei der Abreise vom Ausland in das Inland, der entsprechende Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes
- für die Zwischentage in der Regel der entsprechende Pauschbetrags des Ortes, den der Arbeitnehmer vor 24 Uhr Ortszeit erreicht


